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Hier finden Sie die wichtigsten Einreise und Sicherheitsbestimmungen
des Auswärtigen
Amtes. Vor der Einreise sollten Sie sich aber unbedingt über die
Aktuellen Bestimmungen für Kenia informieren, da wir keine Gewähr für
die Richtigkeit der Informationen übernehmen. Die diplomatischen
Vertretungen der Bundesrepublik finden Sie hier.
Einreisebestimmungen für deutsche StaatsangehörigeVisum Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht. Die Visumgebühr beträgt derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gültig, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden. Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden. Reisedokumente Für die Einreise wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket benötigt. Dies gilt auch für Kinder. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt, auch er muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die Eintragung der Kinder - besonders ohne Foto - in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt. Besondere ZollvorschriftenDie Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden. Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet. Besondere strafrechtliche VorschriftenDrogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen. Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden. In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten. Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe. Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen. Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden. Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne díeses Gesetzes angesehen werden. Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung. Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern“ genötigt.
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